Unsere AGB´s

Anwendung

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Angebote zum Verkauf von Maschinen, Maschinenteilen und Ersatzteilen sowie für entsprechende Kaufoptionen durch ASSYS GmbH („Assys“), soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden hiermit widersprochen. Auftragsformulare oder Bestätigungen des Kunden, welche auf die Anwendung abweichender Bedingungen verweisen, haben keine Gültigkeit, auch wenn Assys solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Angebote; Bestellungen

Unsere Angebote sind, sofern sie nicht befristet sind, freibleibend. Wir behalten uns vor, bei eigenen Preisänderungen und solchen unserer Lieferanten das Angebot zu berichtigen bzw. vom Angebot zurückzutreten, wenn das Produkt nicht lieferbar ist.

Jede von Assys angenommene Bestellung gilt als Festbestellung. Dem Kunden ist bekannt, dass Assys im Hinblick auf seine Bestellung Auslagen für die Maschinen, Teile der Maschinen und Material entstehen. Eine Stornierung der Bestellung ist daher nur aufgrund einer schriftlichen Abrede und in beiderseitigem Einvernehmen zwischen dem Kunden und Assys möglich. Der Kunde hat in diesem Fall zehn Prozent (10%) des Kaufpreises der Maschinen sowie die vor und nach der Versendung zu seinen Gunsten tatsächlich gezahlten Auslagen zu erstatten. Diese Stornierungsgebühr kann von der Anzahlung abgezogen werden. Das Recht Assys’, weitergehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

Telefonische oder mündliche Absprachen hinsichtlich Bestellungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Assys.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat gemäss den für jeden einzelnen Verkauf vereinbarten Individualbedingungen zu erfolgen. Falls der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät – insbesondere mit der Leistung einer Anzahlung oder der Beschaffung einer Bankgarantie – ist Assys u.a. berechtigt, die Erbringung der von ihr nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung – insbesondere die Versendung der Maschine oder Ersatzteile – zurückzuhalten oder den Vertrag zu kündigen.

Bei Überschreitung von Zahlungsterminen ist Assys berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe der jeweils geltenden Sollzinsen der Geschäftsbanken, mindestens aber drei Prozent (3%) über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu verlangen. Eingehende Zahlungen werden zuerst mit den jeweils ältesten Verbindlichkeiten verrechnet.

Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Forderungen von Assys zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von Assys schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Assys, Schecks nur erfüllungshalber und für Assys kosten- und spesenfrei angenommen. Assys haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks oder rechtzeitiger Protesterhebung.

 

Lieferung

Die Grundlage für unsere Lieferung ist die Auftragsbestätigung. Liefertermine bzw. Lieferfristen bleiben unverbindlich, es sei denn, Assys sichert schriftlich die Auslieferung zu einem bestimmten Liefertermin oder innerhalb einer bestimmten Lieferfrist zu. Falls Assys jedoch einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte die Lieferung nicht innerhalb dieser Nachfrist erfolgen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Assys ist für Lieferverzögerungen und die Nichterfüllung des Vertrages nur dann verantwortlich, wenn die Ursachen hierfür von Assys grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Dauert eine Lieferverzögerung länger als drei Monate oder wird die Vertragsdurchführung unmöglich infolge höherer Gewalt oder anderer, trotz zumutbarer Sorgfalt nicht überwindbarer Hindernisse, einschliesslich Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe ihrer Lieferanten, sind die Parteien verpflichtet, die Konditionen des Vertrages nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der geänderten Umstände neu zu verhandeln. Können sich die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf einen für beide Seiten zufriedenstellenden neuen Vertrag einigen, kann Assys den Vertrag ohne weitere Fristbesetzung kündigen.

 

Annahmeverzug

Falls der Kunde nicht rechtzeitig eine Anzahlung leistet oder eine Bankgarantie stellt, oder falls er mit der Annahme der Maschinen in Verzug gerät, wird der gesamte Kaufpreis sofort fällig. In diesem Fall kann Assys entweder den gesamten Kaufpreis verlangen oder den Vertrag kündigen und dreissig Prozent (30%) des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz für entgangenen Gewinn verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt hievon unberührt

 

Versendung

Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Anweisung des Kunden ist Assys berechtigt, Versandart und Versandweg zu bestimmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Versandgebühren, nach Wahl von Assys, entweder direkt an Assys oder an den Frachtführer zu bezahlen. Es ist Sache des Kunden, Assys diejenigen Verpackungsvorschriften mitzuteilen, die am Bestimmungsort gelten.

Assys wird sich bemühen, die gesamte Bestellung auf einmal zu versenden. Assys behält sich jedoch das Recht vor, die Maschinen und/oder Teile der Maschinen getrennt zu versenden.

Erhöhungen oder Minderungen der Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsgebühren aufgrund der vom Kunden gewünschten Änderungen der Versandart oder der Versandzeit werden dem Kunden belastet oder gutgeschrieben. Verpflichtungen für billigste Verfrachtung werden nicht übernommen.

 

Gefahrenübergang

Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs der Maschinen geht bei Auslieferung der Maschinen an den Frachtführer am Verschiffungsort an den Kunden über.

Bezugnahmen auf Begriffe wie FAS Frachtschiff, FOB Versandort, ab Werk oder vergleichbare Ausdrücke betreffen lediglich die Preisstellung und die Durchführung der Lieferung. Die vorstehend getroffene Regelung über den Gefahrenübergang sowie der in Ziffer 8 geregelte Eigentumsvorbehalt werden von einer Bezugnahme auf derartige Begriffe keinesfalls berührt. Mangels schriftlicher Anweisung des Kunden, wird Assys sämtliche Versendungen der Maschinen auf Kosten des Kunden versichern.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die Assys gegen den Kunden zustehen, behält sich Assys das Eigentum an den gelieferten Maschinen, Maschinenteilen und Ersatzteilen vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist es dem Kunden untersagt, die gelieferten Maschinen, Maschinenteile und Ersatzteile zu veräussern, zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen.

Falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist Assys berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, die dem Kunden gelieferten und dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände zurückzunehmen, und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde Assys oder ihrem Beauftragten sofort Zugang zu den Gegenständen gewähren.

Falls Assys die Befriedigung ihrer Forderungen durch die Rücknahme der Gegenstände gemäss diesen Vorschriften vornimmt, so gilt die Verwertung solcher zurückgenommener Gegenstände zur Tilgung solcher Forderungen nicht als Rücktritt. Die genannten Massnahmen erfolgen lediglich zur Sicherung der Forderungen von Assys. Der Kunden bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.

Der Kunde ist verpflichtet, Assys von etwaigen Zugriffen Dritter auf die im Eigentum von Assys stehenden Gegenstände in Kenntnis zu setzen und Assys bei der Wahrung ihrer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Assys ist berechtigt, die Stellung weiterer Sicherheiten zu verlangen, soweit dies erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sämtliche am Bestimmungsort gesetzlich vorgesehenen Dokumente auszustellen, damit der Eigentumsvorbehalt wirksam wird oder eine sonstige Sicherheit zugunsten von Assys gestellt wird bzw. erhalten bleibt.

 

Gewährleistung

Assys gewährleistet, dass die Maschinen zur Zeit der Auslieferung an den Kunden (bzw. den Frachtführer, je nachdem welcher Zeitpunkt eher eintritt) keine Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, welche die Maschinen zu dem beabsichtigten Gebrauch untauglich machen. Übliche Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Fehler.

Falls die Maschinen oder Teile der Maschinen fehlerhaft sind, wird Assys nach eigener Wahl das fehlerhafte Teil entweder reparieren oder ersetzen. Falls durch Reparatur oder Ersatz des fehlerhaften Teils der Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis in angemessener Höhe zu reduzieren.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme der Maschinen oder eines Teils der Maschine, spätestens 10 Tage nach deren Erhalt, die Maschinen vollständig zu untersuchen und zu testen. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Maschinen kann der Kunde nur noch Ansprüche wegen versteckter Fehler geltend machen.

Bei versteckten Fehlern müssen die Ansprüche schriftlich innerhalb einer Woche nach deren Feststellung angemeldet werden. Die Gewährleistung von Assys endet in jedem Fall entweder nach einem Jahr oder nach 2’000 Arbeitsstunden der Maschine (je nachdem, welches Ereignis eher eintritt) nach dem Datum des Gefahrenübergangs gemäss Ziffer 7.

Die Gewährleistung hinsichtlich reparierter Teile oder ersetzter Teile endet drei Monate nach deren Anlieferung an den Kunden.

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er Anweisungen von Assys hinsichtlich des Gebrauchs der Maschinen nicht beachtet, oder falls die Maschinen von nicht ausgebildetem oder unqualifiziertem Personal gewartet oder bedient werden.

Voraussetzungen für Garantieleistungen sind kundenseitig vorschriftsmässig durchgeführte Wartungen.

 

Haftung

Assys übernimmt keine Haftung, weder für sich noch für ihre leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, für Schäden oder Verluste, gleich aus welchem Rechtsgrund, die mittelbar oder unmittelbar in Verbindung mit der Benutzung der von Assys gelieferten Maschinen, Maschinenteile und Ersatzteile entstehen. Ausgenommen hievon ist die Haftung für Schäden und Verluste, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Assys beruhen.

Assys übernimmt ferner keine Haftung aus Verschulden bei Abschluss dieses Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung oder ausservertraglicher Haftung, es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend eine gesetzliche Haftung vorgeschrieben wird.

 

Pläne und Beschreibungen

Sämtliche Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Beschreibungen, die Assys dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss überlässt, bleiben im alleinigen Eigentum von Assys. Ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von Assys dürfen diese Unterlagen vom Kunden weder verwertet, kopiert, reproduziert noch einem Dritten überlassen werden. Mit dem Kauf der Maschinen erwirbt der Kunde kein Recht, die Maschinen oder Teile der Maschinen nachzubauen.

 

Allgemeines

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Jede etwaige unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

Erfüllungsort für alle Lieferungen von Assys ist der Ort, von dem aus sie die Maschinen, Maschinenteile oder Ersatzteile zum Versand bringt oder an dem sie diese Gegenstände zur Abholung durch den Kunden bereitstellt.

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge hinsichtlich des internationalen Warenkaufs ist ausgeschlossen.

Ausschliesslicher Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von Assys in 8105 Regensdorf, Schweiz. Assys ist jedoch berechtigt, am Geschäftssitz der Gegenpartei zu klagen.